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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der IPRM GmbH

 

Vorbemerkung

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Grundlage für den Geschäftsverkehr

mit unseren Kunden der Standorte der IPRM GmbH.

Sie bewirken, dass der Vertragsabschluss durch ein vorformuliertes Regelwerk

vereinfacht, beschleunigt und standardisiert wird. Für Kaufleute im Sinne des HGB

gelten sie auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne das es einer ausdrücklichen

Vereinbarung bedarf.

§ 1 Vertraulichkeit

Jegliche, durch uns erteilte, Informationen und Unterlagen sowie Objektnachweise

sind ohne Ausnahme für unsere Kunden bestimmt und dürfen nur mit schriftlich

erteilter Erlaubnis der Immoprofis RheinMain an Dritte weitergegeben werden.

Im Falle eines zustande kommenden Vertrages ( Miet-/Kaufvertrag ) durch

Zuwiderhandlungen des Weitertragenden, verpflichtet dieser sich zur Zahlung

der Provision in der ursprünglich vereinbarten Höhe.

 

§ 2 Datenschutz

Jeder Auftraggeber ist ausdrücklich damit einverstanden, dass die IPRM GmbH zur

Einhaltung ihrer Verpflichtungen berechtigt ist, die essentiellen personenbezogenen Daten

des Auftraggebers nach Einhaltung der gesetzlichen Regelungen zu verarbeiten.

 

§ 3 Vorkenntnis

Sollte einem unserer Kunden, ein von uns angebotenes Objekt bereits bekannt sein, so ist dieser in der Pflicht uns binnen drei Kalendertagen über diese Vorkenntnis zu informieren. Wird dies nicht umgesetzt, so hat der Kunde uns sämtliche entstandenen Kosten im Wege des Schadenersatzes zu ersetzen die durch das Schweigen über die bestehende Vorkenntnis entstanden sind.

§ 4 Haftungsbeschränkung

Wir machen darauf Aufmerksam, dass die herausgegeben Informationen zu den Objekten, sämtliche Unterlagen sowie Pläne usw. vom Eigentümer oder Vermieter stammen und die IPRM GmbH keine Haftung für die Richtigkeit dieser Angaben übernimmt. Somit ist es die Aufgabe unseres Kunden die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben zu überprüfen. Des Weiteren haftet IPRM GmbH ausschließlich bei grober Fahrlässigkeit, dem Fehlen garantierter Eigenschaften, schuldhafter Verletzung einer Kardinalpflicht und bei Vorsatz – ebenso nach den gesetzlichen Bestimmungen.

§ 5 Vertragsabschluss / Provision

Mit Abschluss eines rechtswirksamen Hauptvertrages entsteht der der Provisionsanspruch des Maklers.

Sobald der Hauptvertrag ( Miet-/Kaufvertrag ) zustande gekommen ist, ist die Provision verdient und fällig. Die Provision ist binnen sieben Tagen nach Erhalt der Rechnung zahlbar. Die Provision ist vom Auftraggeber an die IPRM GmbH dann zu zahlen, wenn durch unsere Vermittlungs- bzw. Nachweistätigkeit der gewünscht Hauptvertrag zustande gekommen ist. Die Höhe der Provision, ebenso die entsprechende Zahlung des Auftraggebers hängt vom Standort der Immobilie und der standortüblichen Provision ab, sofern in dem entsprechenden Angebot kein anderer Provisionssatz explizit genannt ist.

§ 6 Doppeltätigkeit

Die IPRM GmbH ist ebenfalls befugt auch für den anderen Vertragspartner provisionspflichtig tätig zu werden.

§ 7 Rückfrageklausel

Vor Abschluss eines Hauptvertrages ( Kauf- / Mietvertrag ) eines dem uns zur Vermakelung übergebenen Objektes, ist der Eigentümer verpflichtet unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners bei der IPRM GmbH nachzufragen, ob die Vermittlung des voraussichtlichen Vertragspartners durch unser Handeln veranlasst worden ist.

§ 8 Folgegeschäft

Für die IPRM GmbH tritt ebenfalls ein Provisionsanspruch in Kraft bei einem Folgegeschäft, welches innerhalb eines zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhangs seit dem ursprünglichen Vertrag abgeschlossen wurde. Dies liegt dann vor, wenn Veränderungen oder Erweiterungen der abgeschlossenen Vertragsgelegenheit eintritt.

§ 9 Gerichtsstand

Wenn unser Kunde ein Kaufmann im Sinne des HGB ist, so ist als Gerichtstand Darmstadt vereinbart.

§ 10 Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden,

so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Die

unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden,

die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im

Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.

Groß-Zimmern, 01.01.2023

IPRM GmbH

Geschäftsführer: Sascha Reitzel

Bertha-von-Suttner Strasse 1

64846 Groß-Zimmern

Tel.: 0 60 71 - 289 589 3

Fax: 0 60 71 - 289 589 4

info@iprm.de

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