AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der IPRM GmbH
Vorbemerkung
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Grundlage für den Geschäftsverkehr
mit unseren Kunden der Standorte der IPRM GmbH.
Sie bewirken, dass der Vertragsabschluss durch ein vorformuliertes Regelwerk
vereinfacht, beschleunigt und standardisiert wird. Für Kaufleute im Sinne des HGB
gelten sie auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne das es einer ausdrücklichen
Vereinbarung bedarf.
​
§ 1 Vertraulichkeit
Jegliche, durch uns erteilte, Informationen und Unterlagen sowie Objektnachweise
sind ohne Ausnahme für unsere Kunden bestimmt und dürfen nur mit schriftlich
erteilter Erlaubnis der Immoprofis RheinMain an Dritte weitergegeben werden.
Im Falle eines zustande kommenden Vertrages ( Miet-/Kaufvertrag ) durch
Zuwiderhandlungen des Weitertragenden, verpflichtet dieser sich zur Zahlung
der Provision in der ursprünglich vereinbarten Höhe.
§ 2 Datenschutz
Jeder Auftraggeber ist ausdrücklich damit einverstanden, dass die IPRM GmbH zur
Einhaltung ihrer Verpflichtungen berechtigt ist, die essentiellen personenbezogenen Daten
des Auftraggebers nach Einhaltung der gesetzlichen Regelungen zu verarbeiten.
§ 3 Vorkenntnis
Sollte einem unserer Kunden, ein von uns angebotenes Objekt bereits bekannt sein, so ist dieser in der Pflicht uns binnen drei Kalendertagen über diese Vorkenntnis zu informieren. Wird dies nicht umgesetzt, so hat der Kunde uns sämtliche entstandenen Kosten im Wege des Schadenersatzes zu ersetzen die durch das Schweigen über die bestehende Vorkenntnis entstanden sind.
​
§ 4 Haftungsbeschränkung
Wir machen darauf Aufmerksam, dass die herausgegeben Informationen zu den Objekten, sämtliche Unterlagen sowie Pläne usw. vom Eigentümer oder Vermieter stammen und die IPRM GmbH keine Haftung für die Richtigkeit dieser Angaben übernimmt. Somit ist es die Aufgabe unseres Kunden die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben zu überprüfen. Des Weiteren haftet IPRM GmbH ausschließlich bei grober Fahrlässigkeit, dem Fehlen garantierter Eigenschaften, schuldhafter Verletzung einer Kardinalpflicht und bei Vorsatz – ebenso nach den gesetzlichen Bestimmungen.
​
§ 5 Vertragsabschluss / Provision
Mit Abschluss eines rechtswirksamen Hauptvertrages entsteht der der Provisionsanspruch des Maklers.
Sobald der Hauptvertrag ( Miet-/Kaufvertrag ) zustande gekommen ist, ist die Provision verdient und fällig. Die Provision ist binnen sieben Tagen nach Erhalt der Rechnung zahlbar. Die Provision ist vom Auftraggeber an die IPRM GmbH dann zu zahlen, wenn durch unsere Vermittlungs- bzw. Nachweistätigkeit der gewünscht Hauptvertrag zustande gekommen ist. Die Höhe der Provision, ebenso die entsprechende Zahlung des Auftraggebers hängt vom Standort der Immobilie und der standortüblichen Provision ab, sofern in dem entsprechenden Angebot kein anderer Provisionssatz explizit genannt ist.
​
§ 6 Doppeltätigkeit
Die IPRM GmbH ist ebenfalls befugt auch für den anderen Vertragspartner provisionspflichtig tätig zu werden.
​
§ 7 Rückfrageklausel
Vor Abschluss eines Hauptvertrages ( Kauf- / Mietvertrag ) eines dem uns zur Vermakelung übergebenen Objektes, ist der Eigentümer verpflichtet unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners bei der IPRM GmbH nachzufragen, ob die Vermittlung des voraussichtlichen Vertragspartners durch unser Handeln veranlasst worden ist.
​
§ 8 Folgegeschäft
Für die IPRM GmbH tritt ebenfalls ein Provisionsanspruch in Kraft bei einem Folgegeschäft, welches innerhalb eines zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhangs seit dem ursprünglichen Vertrag abgeschlossen wurde. Dies liegt dann vor, wenn Veränderungen oder Erweiterungen der abgeschlossenen Vertragsgelegenheit eintritt.
​
§ 9 Gerichtsstand
Wenn unser Kunde ein Kaufmann im Sinne des HGB ist, so ist als Gerichtstand Darmstadt vereinbart.
​
§ 10 Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden,
so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Die
unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden,
die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im
Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.
Groß-Zimmern, 01.01.2023
IPRM GmbH
Geschäftsführer: Sascha Reitzel
Bertha-von-Suttner Strasse 1
64846 Groß-Zimmern
​
Tel.: 0 60 71 - 289 589 3
Fax: 0 60 71 - 289 589 4